BETAISODONA Wundgaze 10x10 cm 10 St
BETAISODONA Wundgaze 10x10 cm – Antiseptische Wundversorgung mit Povidon-Iod
✓ keimtötender Verband
✓ Vorbeugung von Hautinfektionen
✓ infektionshemmende Behandlung
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Beschreibung
BETAISODONA Wundgaze 10x10 cm – Antiseptische Wundversorgung mit Povidon-Iod 10 Stück
BETAISODONA Wundgaze 10x10 cm bietet zuverlässigen Schutz und antiseptische Wundversorgung mit Povidon-Iod.
Ideal zur Abdeckung und Desinfektion von Wunden, schützt vor Infektionen und unterstützt die Heilung.
Geeignet für die Erstversorgung von Verletzungen wie Schnitt- und Schürfwunden.
Betaisodona Wundgaze ist ein keimtötendes Mittel(Antiseptikum) zur Anwendung auf Haut und Wunden.
Betaisodona Wundgaze wird angewendet als keimtötender Verband zur:
- Vorbeugung von Hautinfektionen bei hoher Infektionswahrscheinlichkeit,
- Behandlung von Hautinfektionen,
- infektionshemmenden Behandlung von Schnitt und Schürfwunden sowie anderen Verletzungen
- infektionshemmenden Behandlung bei Verbrennungen der Haut, Wundliegen, Druckgeschwüren und infizierten Unterschenkelgeschwüren (Dekubitus, Ulcus cruris).
Betaisodona® Wundgaze - Pflichttext für Verbraucher
Betaisodona® Wundgaze. Salbengaze.
Wirkstoff: Povidon-Iod.
Anwendungsgebiete:
Wird angewendet als keimtötender Verband zur Vorbeugung von Hautinfektionen bei hoher Infektionswahrscheinlichkeit, Behandlung von Hautinfektionen, infektionshemmenden Behandlung von Schnitt und Schürfwunden sowie anderen Verletzungen, infektionshemmenden Behandlung bei Verbrennungen der Haut, Wundliegen, Druckgeschwüren und infizierten Unterschenkelgeschwüren (Dekubitus, Ulcus cruris).
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke.
Details
Artikelnummer | 02754594 |
Anbieter | HERMES Arzneimittel GmbH |
Packungsgröße | 10 St |
Packungsnorm | N2 |
Darreichungsform | Wundgaze |
Rezeptpflichtig | nein |
Apothekenpflichtig | ja |
Maximale Abgabemenge | 10 |
Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.